Hallo, wir haben eine Frage zur Bettensituation in unserem Heim. Seit 11 Jahren setzen wir Völker-Betten ein. Der externe Berater hat uns die 40 Völker-Betten nun „kaputt geschrieben“ und meinte, wir dürfen nur Matratzen mit max. 12 cm Bauhöhe einsetzen. Deshalb überlegen wir, neue Matratzen anzuschaffen undauch die Betten direkt auszutauschen.
Nun haben wir allerdings gehört, dass in den Völker-Betten unter Umständen auch Standard-Matratzen mit 15 cm genutzt werden können. Worauf müssen wirdabei in puncto geteilten Seitengittern achten? Wie sieht es mit Spezialmatratzen aus?
Unsere Expertin
Hallo, gern bringe ich bei diesem Thema etwas Licht ins Dunkel! Meines Wissens nach gibt es bei der Betten der Firma Völker bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit, Standardmatratzen einzusetzen, die 15 cm hoch sind. Ich denke, eine Rückfrage direkt beim Unternehmen wäre sinnvoll. Geben Sie dabei unbedingt den genauen Bettentyp an, den Sie bisher nutzen. Es gibt unterschiedliche Optionen in der Anbringung der Seitengitter, damit die DIN Norm eingehalten wird, auch wenn man höhere Matratzen einsetzt.Generell ist es so, dass Sie bei fast allen Herstellern Betten finden, die ebenfalls die 15 cm hohen Matratzen zulassen.
Und das macht durchaus Sinn. Denn mit einer höheren Matratze – zum Beispiel einer ThevoCare – können Sie Ihren Bewohnern mehr Liegekomfort bieten. Gleichzeitig wäre beim Einsatz von ThevoCare jedes Bett von Anfang an mit einer Dekubitus-Prophylaxe-Matratze ausgestattet, sodass Sie schmerzhafte Wundgeschwüre bei Ihren Bewohnern vermeiden.Wichtig ist es, zu wissen, dass sich die gesamte Norm auf Standardmatratzen bezieht. Wenn Sie einen Bewohner haben, der bereits einen Dekubitus hat bzw. so stark gefährdet ist, dass die Pflegefachkräfte eine Anti-Dekubitus-Matratze einsetzen, dann gibt es in der DIN Norm einen Anhang, in dem erläutert wird,wie man hier vorzugehen hat.
Die Norm besagt, dass das lichte Maß bei Standardmatratzen zwischen Matratzenoberkante und Seitengitteroberkante 22 cm betragen muss.Handelt es sich nun aber um ein Anti-Dekubitus-System bei Gefährdung des Bewohners, so wird nicht das lichte Maß genommen. Stattdessen wird der Bewohner wird auf sein System gelegt, 90 Grad zur Seite gedreht und nun wird gemessen, ob das Brustbein unterhalb oder oberhalb des oberen Holms des Seitengitters liegt.
Nur wenn das Brustbein oberhalb des Holms liegt, muss eine Seitengittererhöhung angebracht werden.Wenn Sie diesen Vorgang entsprechend dokumentieren, ist der Norm und vor allem der Sicherheit des Bewohners Genüge getan.
In unserer neuen Pflege-Info 10 erfahren Sie wie es trotz der neuen Bettennorm möglich ist, Spezial-Lagerungssysteme weiter einzusetzen:
http://www.igap.de/pflegewissenschaft/downloads-pw
- Marion Saller, Diplom-Pflegewirtin, IGAP Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung e.V.
Schreiben Sie uns, wenn auch Sie Fragen rund um das Thema Pflege haben!