Hallo, ich arbeite als Pflegehelfer in einem Altenheim. Nun hatten wir heute eine Diskussion über Lagerungsintervalle. Ich schildere kurz die Gegebenheiten:Die Bewohnerin ist nur eingeschränkt in der Lage sich im Bett zu bewegen (eigenständige Mikrobewegung vorhanden, aber wenig). Haut-und Ernährungszustand sind gut. Sie kann in den Rollstuhl für 2 Stunden mobilisiert werden. Rückenlagerung ist ausgeschlossen. Der Lagerungsplan sieht vor, dass die Bewohnerin alle 2-3 Stunden(Links-Rechts) gelagert wird. Der Nachtdienst führt die Lagerung um 4-5 Uhr durch. Der Frühdienst um 7Uhr. Die Bewohnerin wird um kurz vor 8 versorgt. Die Bewohnerin kann sich bei der Waschung im Bett teilweise mit Aufforderung auf die Seite drehen und die Beine anheben. So dass sie um kurz nach 8 wieder gelagert wird. Es gibt dann um ca. 8:10-8:15 kommt Frühstück (Seitenlagerung wird beibehalten, Kopfteil wird hochgestellt), um ca. 9 Uhr wird das Kopfteil wieder ein Stück in die Horizontale gebracht. Um 10 wird sie nochmal gelagert.Wenn sie nun um 4 Uhr (teilweise auch 5 Uhr) links, 7 Uhr, rechts, 8 Uhr Links, 10 Uhr rechts gelagert wird, besteht da ein Problem bezüglich Dekubitus, aufgrund mangelnder Entlastung der linken Seite? Wie würde der MDK dazu stehen? In der Team Diskussion wurde angesprochen, dass der MDK den eingeschobenen Lagerintervall von einer Stunde als störend für die Bewohnerin werten könnte. Kann man zu oft Lagern? Die Bewohnerin ist mit der derzeitigen Praxis nicht unzufrieden. Wobei der Nachttisch auf der rechten Seite des Bettes steht und es somit praktischer für die Bewohnerin ist, wenn sie nach Rechts schaut.Wie verhält es sich mit der Dokumentation, wenn die Bewohnerin nach der Waschung auf die selbe Seite gelagert wird? 4 Uhr(teilweise auch 5 Uhr) links, 7 Uhr, rechts, (7:50 Waschung) 8 Uhr rechts. Da ja Bewegungen durchgeführt wurden und die Lage im Bett nochmal angepasst und die Lagerung insgesamt erneuert wird.
Unsere Expertin
vielen Dank für Ihre Frage. Im nationalen Expertenstandard zu diesem Thema steht, dass Lagerungsintervalle individuell geplant werden sollen. Das heißt, sie orientieren sich am tatsächlichen Bedarf des jeweiligen Bewohners. Vor diesem Hintergrund sehe ich hier kein Problem mit dem MDK. Schließlich setzen Sie genau das um, was der Standard vorgibt. Da auch die Bewohnerin mit der Situation zufrieden scheint, besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Natürlich stellt sich insgesamt die Frage, ob mit einer speziellen Anti-Dekubitus-Matratze die Lagerungsintervalle nicht generell verlängert werden könnten. Da die Bewohnerin über Mikrobewegungen verfügt, würde ich vorschlagen, eine Matratze der Kategorie „Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen“ zu testen, die die Restmobilität der Bewohnerin erhält und sogar fördert. Durch die gleichmäßige Druckverteilung besteht die Möglichkeit, die Lagerungsintervalle zu verlängern, sodass Ihre Bewohnerin beispielsweise mehr Zeit auf der rechten Seite verbringen kann.
- Marion Saller, Diplom-Pflegewirtin, IGAP Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung e.V.
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