Keine Frage: In der Pflege gibt es oft zu wenig Personal und meist nicht genügend Zeit. Mangelnde Ressourcen aber schützen vor Strafe nicht. Rund 1.000-mal im Jahr schnappt in Deutschland die Haftungsfalle zu. Fast immer ist Dekubitus Verhandlungsgrund. Die gesundheitlichen Folgen trägt stets der Pflegebedürftige, doch wer hat die Verantwortung?
Auf Klägerseite stehen zwei Parteien: Einmal die Betroffenen selbst oder deren Angehörige als rechtliche Vertreter, dann aber auch Krankenkassen. Mit Schadensersatzansprüchen für Behandlungskosten etwa, wenn diese auf einen Dekubitus zurückgeführt werden kann, der in einer Pflegeeinrichtung entstanden ist. Nicht immer vorhersehbar ist, wer auf der Anklagebank landet. Kommt darauf an. Ärzte haften für ihre Diagnostik und angeordnete Therapie. Das passiert häufig wenn Pflege zu Hause erfolgt, selten aber bei Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe. Dort gilt § 11 SGB XI.
Dieser Paragraf schiebt den „schwarzen Peter“ der Pflegeeinrichtung zu. Und damit dem Pflegepersonal. Es ist geschult in „professionellem Fallverstehen“, also der Einschätzung der Gesamtsituation eines pflegebedürftigen Menschen. Und trägt damit auch die Verantwortung, diesen Prozess – unter anderem bei der Dekubitusprophylaxe – zu steuern. Das bedeutet richtige und ausreichende Kommunikation mit allen Beteiligten. Den eigenen Mitarbeitern: hier besteht für die verantwortliche Pflegefachkraft sowohl eine Hol- als auch Bringschuld. Informationen zu den Bewohnern müssen selbstständig beschafft und verlässlich weitergegeben werden. Dem Hausarzt: Fehlen Informationen über einen entstandenen Dekubitus beziehungsweise den Wundverlauf, oder sind diese nur mangelhaft, dann schnappt für die Pflegekraft unweigerlich die Haftungsfalle zu.
Den Angehörigen: Dekubitusprophylaxe auf eigene Faust und oftmals mit untauglichen Hilfsmitteln ist ein Riegel vorzuschieben. Eine fachliche Beratung durch die Pflege unerlässlich. Leitungskräfte in der Pflege können Vorsorge treffen, um der Haftungsfalle zu entkommen: Durch organisatorische Rahmenbedingungen für einen sicheren Kommunikations- und Informationsfluss. Durch klare Regelungen im Umgang mit Hausärzten. Durch regelmäßige fachliche Beratung von Angehörigen. Durch Fördern der kommunikativen Kompetenzen von Pflegekräften in so genannten Fallkonferenzen. Und nicht zuletzt der Gesundheit der Bewohner zuliebe.
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Unsere Expertin
- Marion Saller, Diplom-Pflegewirtin, IGAP Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung e.V.
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