Hallo, da ich als Fachpflegekraft in der ambulanten Intensivpflege arbeite und in unserem Unternehmen die Wundexpertin bin habe ich bzgl. der Positionierungsdefinition ein Problem! Wie darf/sollte die Positionierung nun korrekt dokumentiert werden ? Ich habe ein Rezertifizierungsseminar Wundexperte ICW mit dem Thema: Dekubitusprophylaxe in der Pflege (DNQP) absolviert.
Dort wurde klar formuliert, dass der Begriff „Mikrolagerung“ im Expertenstandard nicht mehr genutzt wird, da anhand von Studien keine Aussagen zum Nutzen der Therapie gemacht werden. In Ihrem Beitrag wird dieser Begriff noch genutzt. Was ist rechtlich nun relevant? In der Fortbildung wurde es so vermittelt, dass wenn trotz Dokumentation von „Mikrolagerung“ ein Dekubitus auftritt, es möglicherweise nicht als Umpositionierung gewertet wird , also somit ein „Pflegefehler“ . Des weiteren führen solche Aussagen dann immer wieder zu Verwirrungen und endlosen Diskussionen im Team. Ich würde mich sehr freuen von Ihnen eine Antwort zu erhalten.
Unsere Expertin
Hallo, tatsächlich ist es so, dass im Standard der Begriff "Mikrolagerung" nicht mehr benutzt wird. generell war es aber auch in der Vergangenheit so, dass Mikrolagerungen nur als Ergänzung zu den verschiedenen "großen Positionswechseln" empfohlen waren also 30° oder 40° , 90° etc. Der Standard hat allerdings nur den Begriff entfernt und spricht von "Wechsellagerungen angepasst an das Dekubitusrisiko" (vgl. Expertenstandard, 2017, S.71) Somit entscheiden Sie als Pflegefachkraft, inwiefern Mikrolagerungen zusätzlich zu den sonstigen Lagerungsintervallen angeboten werden. Wichtig ist hierbei die lückenlose Hautinspektion sowie das detaillierte Risikoassessment und das darauf basierende Positionierungsprotokoll. Damit sind Sie frei in IHrer Gestaltung und auch rechtlich auf der sicheren Seite.
Ihre Marion Saller
Diplom-Pflegewirtin, IGAP Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung e.V.
Schreiben Sie uns, wenn auch Sie Fragen rund um das Thema Pflege haben!