Wir haben eine Bewohnerin mit einem Dekubitus Grad 3 am Steiß und der Diagnose Demenz. Diese liegt, ohne von außen erkennbare Eigenbewegung, auf einem Wechseldrucksystem. Da ich für die Bewohnerin nachts die Pflegeplanung erstelle, habe ich vorgeschlagen, zusätzlich Positionswechsel durch Lagerungen durchzuführen. Leider hat sich die PDL und WBL sowiedie versorgende Wundmangerin dagegen ausgesprochen. Wegen der Druckverteilung. Gibt es hierzu fachlich fundierte Erkenntnisse,die eine zusätzliche Lagerung / Positionswechselvöllig ausschließen? In meiner bisherigen Praxis haben wir immer Bewohner zusätzlich gelagert.Ist bei einer Demenz die Lagerung auf einem Wechseldrucksystem nicht kontraindiziert?
"Vielleicht könnten Sie mir auch etwas zur rechtlichen Seite mitteilen."
Unsere Expertin
Zunächst möchte ich Ihnen in allen Ihren Annahmen und Aussagen recht geben.
Bei der Diagnose Demenz handelt es sich definitiv um eine Kontraindikation für Wechseldrucksysteme. Es gibt hierzu leider hierzu keine qualitative Studie, jedoch sehr viele empirische Berichte. Menschen mit Demenz die auf Wechseldrucksystemen liegen, reagieren häufig mit einem kompletten Verlust der Eigenbewegungen oder mit starkem Schwitzen, verstärkter motorischer Unruhe bis hin zu Angstzuständen und Panikattacken.
Ein Aussetzen der Lagerung weil es die Wirkung des Systems beeinträchtig ist fachlich nicht korrekt. Speziell bei Wechseldrucksystemen ist es zugegeben sehr schwierig Lagerungen oder Bewegungsförderung durchzuführen. Viele Lagerungsmaterialien verschwinden zwischen den Kammern des Systems oder verrutschen häufig.
Man muss sich vergegenwärtigen, dass der Wechseldruck partielle Spitzendrücke aufbaut und dann wieder zugunsten anderer Punkte aubbaut.
Meines Erachtens sollte man eine Matratze aussuchen, die für Ihre Bewohnerin besser geeignet ist. Das Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet drei Wirkprinzipien:
Wechseldruck, Weichlagerung und Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen. Die erste Kategorie scheidet auf Grund der Demenz aus, Weichlagerung könnte nicht ausreichend sein, auf Grund des massiven Dekubitalgeschwürs. Es bleibt das Mikro-Stimulations-Sytem (z.B. Fa. Thomashilfen). Hierzu können Sie die Firma direkt ansprechen oder ihr zuständiges Sanitätshaus vor Ort.
Die rechtliche Sicht der Situation ist eigentlich relativ einfach. Zitat: aus dem Expertenstandard Dekubitusprophylaxe, 2017, Seite 78: "Die Lagerung auf einem Wechseldruck- oder Weichlagerungssystem sollte eine kontinuierliche Wechsellagerung dabei nicht ersetzen(...)"Die Lagerungs-Bewegungsintervalle müsse individuell festgelegt werden.
- Marion Saller, Diplom-Pflegewirtin, IGAP Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung e.V.
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