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Anbieter von MiS Micro-Stimulations-Systemen zur Dekubitus- und Schmerztherapie:
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Aktuelles

Die Bettennorm DIN EN 60601-2-52:2010 sorgt immer wieder für Missverständnisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. „Können wir unsere Spezialmatratzen angesichts der aktuellen Vorschriften überhaupt noch einsetzen?“, fragen sich viele Betreiber. Das genaue Problem sind die 22 Zentimeter, die laut Norm bei medizinischen Betten zwischen Matratzen- und Seitengitteroberkannte liegen müssen. – Im Falle von Standardmatratzen mit einer Höhe von 7 bis 13 Zentimetern besteht hier in der Regel keine Schwierigkeit.

 

Unsere Expertin

referent m saller

Doch viele ältere und kranke Menschen sind auf therapeutische Spezialmatratzen angewiesen. Hier ist es oft schlicht unmöglich, den geforderten Abstand einzuhalten, da diese Matratzen eine gewisse Höhe haben müssen, um wirksam zu sein – also eine optimale Druckverteilung anbieten zu können. Das heißt jedoch keineswegs, dass die betroffenen Einrichtungen nun neue Betten oder Matratzen anschaffen müssen. Um für ihre Patienten optimale Sicherheit und Pflege zu gewährleisten und juristische Risiken zu vermeiden, sollten Träger nur einige unkomplizierte Sonderregelungen kennen und berücksichtigen. Tatsächlich können Sie nämlich in wenigen einfachen Schritten selbst eine Risikobewertung durchführen, die den Einsatz von Spezialmatratzen trotz Nichteinhaltung der Norm problemlos ermöglicht.

In unserer neuen Pflege-Info 10 erfahren Sie wie es trotz der neuen Bettennorm möglich ist, Spezial-Lagerungssysteme weiter einzusetzen:
http://www.igap.de/pflegewissenschaft/downloads-pw

Empfehlenswert ist es dabei, folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Kritisch die Seitenbettgitter betrachten
  • Im Risikofall immer Spezialmatratze anstatt normaler Matratze verwenden
  • Dokumentieren
  • Spezial-Lagerungssysteme verwenden
  • Norm immer griffbereit halten

- Marion Saller, Diplom-Pflegewirtin, IGAP Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung e.V.


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